Befinde mich bis zum Mai 2006 noch in meiner Ausbildung. Meine Kleine lasse ich dann immer bei meiner Mutter, wenn ich arbeiten gehe. So, jetzt ist meine Frage, ob es eine rechtliche Regelung gibt, dass ich als Auszubildende recht auf verkürzte Arbeitszeit habe (also nicht unbedingt Vollzeit arbeiten muss)!? Kennt sich Jemand damit aus? Freue mich über alle Antworten!!! Liebe Grüße.
Mitglied inaktiv - 25.05.2005, 22:04