Frage: Au Überschneidung Mutterschutz

Hallo Frau Bader, danke fuer Ihre Antwort unten. Koennten Sie mir bitte noch beantworten wieso das so ist, dass es besser waere wenn die Krankschreibung erst mit Beginn Mutterschutz ausgestellt wird? Was haette das fuer konkrete Nachteile fuer mich? Wuerde die 6 Wochen Frist bis zum Krankengeld denn dann wirklich schon ab dem 18.12.15 (wo ich noch im Mutterschutz bin) anfangen zu laufen und somit stuende mir am ende auch etwas weniger Krankengeld zu? Vielen Dank.

von schorleweisssuess am 21.12.2015, 10:27



Antwort auf: Au Überschneidung Mutterschutz

Hallo, Frage ist doch, welche Bedeutung die Krankschreibung im BV hat. Grds. geht die Krankschreibung einem BV vor - eigentlich nicht im Mutteschutz. Das könnte die KK anders sehen und die Zeit schon anrechnen - dann bekommen Sie früher Krankengeld - was ja weniger ist. Außerdem ja auch nur, wenn Sie nicht in EZ gehen Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.12.2015



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