Frage: Au-Pair und Arbeitserlaubnis!

Sehr geehrte Frau Bader, auf der Suche nach einem Babysitter für meinen Sohn hatte sich auf meine Anzeige in der Zeitung ein Au-Pair bei mir gemeldet. Sie macht einen ganz sympathischen Eindruck. Leider weiß ich nicht genau ob Sie überhaupt außerhalb Ihrer Gastfamilie, also Stundenweise nebenbei noch Arbeiten darf. Auf dem Arbeitsamt kann mir leider keiner Auskunft darüber geben ob dies für Sie erlaubt ist, ob sie eine Arbeitserlaubnis hat, ob ich sie dann beim Arbeitsamt melden darf und und und. Ich hoffe Sie können mir Auskunft geben oder vielleicht einen Tipp an wenn ich mich sonst wenden kann. Vielen Dank und einen schönen Abend noch, Kerstin und Justin

Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 20:48



Antwort auf: Au-Pair und Arbeitserlaubnis!

Liebe Kerstin, schwierig. Da kann man aus der Ferne wenig zu sagen. Wenn schon das Arbeitsamt nichts weiß. Können Sie sich nicht bei der Gastfamilie erkundigen? Es ist ja auch eine haftungsrechtliche Frage. Im Zweifel wäre ich lieber vorsichtig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2002



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