Guten Abend,
ich schildere Ihnen so kurz wie möglich meine momentane Situation:
Anfang Januar habe ich ein Beschäftigungsverbot auf alle Tätigkeiten bis zum Beginn vom Mutterschutz bekommen. Mein befristeter Vertrag lief am 03.04.2018 aus und daraufhin habe ich bis zum 13.05.2018 Krankengeld bekommen. Dann fing der Mutterschutz an und ich habe Mutterschaftsgeld erhalten. Mein Kind ist mittlerweile 18 Wochen alt und ich warte immer noch auf Elterngeld.
Heute habe ich ein Schreiben von der Elterngeldstelle bekommen, in dem u.a. folgendes steht:
"Bei Ihrem eingereichten Attest handelt es sich lediglich um die Mitteilung über ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Für die Berechnung des Bemessungszeitraumes benötige ich jedoch ein Attest, aus dem hervorgeht, dass der Einkommensverlust durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung entstanden ist."
Mein Frage: Wo bekomme ich soetwas her? Hatte meine Frauenärztin angerufen und an der Rezeption schien die Frau darüber sehr verwirrt zu sein und ich solle doch mal persönlich vorbei kommen. Oder muss ich mich bei meiner Krankenkasse melden?
Liebe Gruße,
Emmi
von
Emmi2018
am 25.10.2018, 17:15
Antwort auf:
Attest mit erkennbarem Einkommensverlust für Elterngeld?
Hallo,
bei Ihnen ist und was schiefgelaufen.
Mit der Beendigung des Vertrages hat auch das Beschäftigungsverbot, es sei denn, es war ein generelles vom Frauenarzt, seine Gültigkeit verloren. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum Sie dann Krankengeld bekommen haben. Dann hätten Sie von vornherein eine Krankschreibung erhalten müssen und die geht in Beschäftigungsverbot vor. Insofern kann ich die Probleme der Elterngeldstelle nachvollziehen. Klären Sie das mit dem Frauenarzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2018
Antwort auf:
Attest mit erkennbarem Einkommensverlust für Elterngeld?
Ein Beschäftigungsverbot ist kein Krankschreibung, daher ist das für dein Anliegen nicht gültig.
Deine Ärztin muss dir eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausstellen für die Zeit.
ABER das wird dir letztlich auch nichts nutzen, da du keinen Einkommensverlust nach Ende deines Vertrages hast.
Sprich da wird nichts ersetzt werden, da du ohne die Krankschreibung nämlich einfach arbeitslos bist und kein Einkommen hast - daher gibt es nach dem Ende deines Vertrages keinen Einkommensverlust.
von
Dojii
am 26.10.2018, 11:18