Hallo Frau Bader, Ich habe ab Januar 2013 wegen Burnout und immenser Erschöpfung Krankengeld bezogen und war in therapeutischer Behandlung und musste Medikamente nehmen. Bin dann im April 2013 ungewollt schwanger geworden und bin extrem depressiv gewesen. Habe mich nach langen Überlegungen und Gesprächen mit Therapeuten für das Kind entschied und die Medikamente drastisch abgesetzt. Bis zum Mutterschutz im November 2013 habe ich Krankengeld bezogen. Das Thema Elterngeld und die Richtlinien waren mir nicht vertraut. Habe nun ja kein Anspruch auf Elterngeld bzw. Nur auf den Mindestsatz wegen dem Krankengeld. Kann ich nachträglich ein Attest vom Hausarzt und/oder Psychologen einreichen und es angerechnet bekommen? Die Depressionen wurden durch die Schwangerschaft ausgelöst. Wird mir das als schwangerschaftsbedingte Krankheit anerkannt? Vielen Dank! Silke
von siis am 12.03.2014, 04:31