Sehr geehrte Frau Bader,
darf ich während meiner Arbeitszeit Arztbesuche wie z.B. Frauenarzt, Hausarzt ect. besuchen? Oder muss ich meine Arbeitgeberin erst fragen und dann beim Arzt Termine machen? Dürfte meine Arbeitgeberin von mir auch verlangen das ich die Zeit wo ich beim Arzt war, nach arbeite? Wie sieht es mit Schwangerschaftskursen aus dürfte ich diese auch wärend der Arbeitszeit nutzen? Da ich selber in einer Praxis arbeite und die Arbeitszeit von morgens (7:45-18Uhr mit Pause) bis arbends gehen, hätte ich keine andere Möglichkeit dies in der Arbeitszeit zu erledigen.
Lg
Julia
von
JuLe-Le
am 18.08.2013, 21:40
Antwort auf:
Arzttermine und Schwangerschaftskurse während der Arbeitszeit
Hallo,
nur die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beim FA!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Arzttermine und Schwangerschaftskurse während der Arbeitszeit
Hallo,
gem. Mutterschutzgesetz wirst du für die schwangerschaftsbedingten Untersuchungen, die während der normalen Arbeitszeiten stattfinden müssen, freigestellt und musst diese Zeit nicht nacharbeiten.
Allgemein sollen jedoch diese Termine wenn möglich ausserhalb der Arbeitszeit gelegt werden. Wie normalerweise auch.
Für Termine bei anderen Ärzten oder aus anderen Gründen als der Schwangerschaft gibt es natürlich keine Freistellung. Und Schwangerschaftskurse sind Privatvergnügen und finden auch abends statt.
Gruß,
bobcat
von
bobcat
am 18.08.2013, 22:53