Frage: Arglistige Täuschung?

Hallo! Ich bin von meinem Arbeitgeber ja in der Schwangerschaft (in der Probezeit) gekündigt worden, wogegen ich jetzt auch angegangen bin. Nun kam von seinem Anwalt, dass ich ja schon bei Unterschrift des Vertrages gewusst habe, dass ich schwanger bin. (hab den Vertrag am 15. unterschrieben, und am 29. wurde die Schwangerschaft erst festgestellt). Und der Anwalt unterstellt mir jetzt den Versuch einer arglistigen Täuschung, um finanziell abgesichert zu sein in der Ss. Ich wusste da ja bei meinem Vorstellungsgespräch, und beim unterschreiben des Vertrages nichts von. Kann er damit durch kommen? Er sagt jetzt auch, dass der Vertrag nicht gültig ist, da ich ja wusste, dass ich nur Nachtschicht mache, und das aus gegebenen Gründen nicht einhalten kann. Meine Anwältin kann ich leider nun nicht erreichen. Sie ist jetzt auch noch im Urlaub. Kommt er damit durch? Danke schonmal im Voraus....

von kitty1989 am 23.12.2011, 16:59



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Hallo, darf keine Stellung nehmen, wenn jemand anwaltlich vertreten ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.01.2012



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Selbst wenn Du von der Schwangerschaft gewusst hättest, würde das KEINEN Unterscheid machen. Du darfst ja selbst die Frage nach einer Schwangerschaft wissentlicht FALSCH beantworten. Fr. Bader wird nichts weiter dazu können, da Du bereits Rechtsbeistand hast! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.12.2011, 17:32



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Meinen Rechtsbeistand würde ich auch gerne fragen, ist leider im Urlaub. Aber mir war auch so, dass ich die frage nach einer bestehenden Ss nicht beantworten muss. Nur ist halt die Frage, weil ich ja im Nachtdienst arbeite. Ich wusste ja aber nichts von meiner Ss. Aber die können mir doch keine arglistige Täuschung unterstellen, und den Vertrag dann noch anfechten, oder täusche ich mich jetzt...???...

von kitty1989 am 23.12.2011, 17:35



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Hallo, Ich bin mir wegen der Nachtschicht nicht sicher, meine da war so was mit einer Roentgenassistentin. Aber selbst wenn, dein AG müsste die Taeuschung beweisen, und wenn erst 2 Wochen nach Unterschrift (welche Woche warst du da?) die SS festgestellt wurde und du noch schob in der 8 oder 9 Eoche warst düfte das schwer moeglich sein. VG

von Lina_100 am 23.12.2011, 20:24



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Bei Feststellung der Ss war ich bei 6+4 (wenn ich mich nicht täusche) Sprich bei Unterschrift des Vertrages Ca bei NMT... Da wusste ich absolut Null... Hab da nicht im geringsten mit gerechnet....

von kitty1989 am 23.12.2011, 21:12



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Mach dir keine Sorgen, selbst wenn du gekündigt würdest, hättest du bis 2 Wochen danach Zeit die SS mitzuteilen und er müßte dich wieder einstellen. Wann die SS festgestellt wurde, geht keinen was an. du bist auch nicht verpflichtet den Mutterpass zu zeigen. Dein Ag verhält sichj rechtswidrig, das ist ein Fall für die Presse!! Nur Mut und keine Angst. Sobald die SS festgestellt wurde, bist du automatisch aus der Probezeit raus. Verlange bitte acht Wocehn vor geburt spätestens Elternzeit, am besten drei Jahre. Auch während der Elternzeit bist du unkündbar. Am 3. Geburtstag deines kindes bist du kündbar, dann klage auf Abfindung. In der Regel bekommst du die, meist die Hälfte dienes monatlichen Bruttolohnes mal die Beschäftigungszeit. Beispiel: Du verdienst 2000€ brutto im Monat und warst ja nun 3 jahre ( Elternzeit zählt mit) beschäftigt. Dann bekommst du 3x1000€ brutto, also 3000€. Netto sind es in der Regel ca. 2000€ dann, weil du Steuern drauf zahlst. anders beim Zeitvertrag. Bist du befristet z.B bis 31.12.2012 eingestellt, gibts keine Abfindung und es wird dir auch vermutlich nichts zugesprochen, dann endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12.2012.

von Jule77 am 23.12.2011, 22:37



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Nochmal hallo, Hat mir keine Ruhe gelassen: das BAG (Az.: 2 AZR 621/01) hat seine Rechtssprechung vor einiger Zeit geaendert, eine Offenbarungspflicht besteht generell nicht, da dies diskriminierend wäre. Also auch, wenn die vereinbarte Taetigkeit (wie auch Nachtschicht) zunächst aufgrund der SS nicht ausgeuebt werden kann, muss Frau die SS nicht angeben. Ergänzend gilt das oben gesagte, selbst wenn, soll er doch versuchen die Täuschung zu beweisen! Auf Abfindung klagen ist keine gute Idee, einen Anspruch auf Abfindung gibt es grundsaetzlich nicht, es muss zwingend die Kuendigung angeriffen werden. Dann kann man sich auf eine Beendigung des AV und eine Abfindung einigen.

von Lina_100 am 23.12.2011, 23:36



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

Ich danke euch..

von kitty1989 am 24.12.2011, 11:10



Antwort auf: Arglistige Täuschung?

hallo, ich bin zwar kein anwalt, aber wie soll dieser das denn beweisen können das du es angeblich wusstest??? das klingt wie ein typischer vorgang in der hoffnung, dich zu verängstigen.. lass dich davon ja nicht einschüchtern. wie gesagt, das muss dir erst mal einer beweisen und wie soll das funktonieren????????

von heliundmama am 25.12.2011, 23:33