Hallo, meine Situation ist die folgende: Ich bin derzeit schwanger und werde nach meinem Mutterschutz Mitte Juli wieder arbeiten gehen. Dies ist an meinem jetzigen Arbeitsplatz moeglich, da ich mein Kind mitnehmen kann. Mein Vertrag läuft Ende August aus, so dass ich aus einer Vollbeschaeftigung heraus neue Arbeit suche. Ich habe vorhin gelesen, dass ich nur dann Arbeitslosengeld bekommen würde, wenn ich für mein Kind eine Unterbringung habe. Gilt dies auch, wenn ich doch nachweislich nach meinem Mutterschutz wieder voll gearbeitet habe? Vielen Dank, Birgitt
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 14:20