Frage: Arbeitszeugniss

Hallo Frau Bader, ich bin vor 5 Jahren in Erziehungsurlaub gegangen und konnte noch nicht wieder arbeiten gehen. Jetzt möchte ich mich aber wieder für eine Halbtagsstelle bewerben, habe aber noch gar kein Arbeitszeugniss von meinem letzten Arbeitgeber! Habe ich noch ein Recht darauf es zu bekommen oder ist es schon zu lange her (ich hoffe nicht...). Zwischendurch habe ich noch für ein Jahr als Aushilfe in einem anderen Betrieb gearbeitet, bekomme ich dafür auch ein Zeugniss? Danke im voraus Gruß Melli

Mitglied inaktiv - 01.01.2006, 13:14



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Hallo, wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältniss tehen haben Sie auch einen Anspruch auf ein Zeugnis. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2006



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Klar bekommst du eins. Schreibe ein paar nette Zeilen an die betr. Firmen.

Mitglied inaktiv - 01.01.2006, 19:44