Wenn man das ausgehändigte Arbeitszeugnis, welches einer sehr schlechten Note entspricht, mit der Forderung der Erstellung eines neuen, besseren Arbeitszeugnisses an den Arbeitgeber zurück schickt,- wie lange kann er die Erstellung eines neuen Zeugnisses hinaus zögern? Gibt es da irgendwelche Fristen, wann diese Forderung des Arbeitnehmers verjährt? Denn die Erstellung schlechter Arbeitszeugnisse ist doch rechtswiedrig, oder?
Mitglied inaktiv - 05.04.2003, 02:21