hallo frau bader, nachdem mein arbeitgeber mich schon in der schwangerschaft kündigen wollte war es natürlich abzusehen, dass das nichts mehr wird mit einstellung nach dem erziehungsurlaub. nun hab ich selbst gekündigt, weil er mir nur eine vollzeitstelle anbieten wollte. wie lange darf der arbeitgeber sich zeitnehmen, um mir ein arbeitszeugnis auszustellen ? gibt es da irgendwelche fristen ? das arbeitsverhältnis endete am 10.03.2003. vielen dank, stephanie
Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 09:01