Frage: Arbeitszeugnis

Libe Frau Bader, ich gehe Mitte Oktober in Mutterschutz und nehme danach die 3Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch.Aus diesem Grund wollte ich gerne ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber. Leider hat er mir die verweigert mit der Begründung,daß ich ja nur die 3Jahre Erziehungsurlaub nehme und mich in den 3Jahren sowieso nicht bewerben darf.Sie geben mir erst,wenn ich nach den 3Jahren aus dem Betrieb ausscheide ein Zeugnis.Da aber in diesem Betrieb auch häufig Chefwechsel ansteht, wie so mir mein Arbeitgeber nach 3Jahren bescheinigen können was ich dort getan habe? Wie sieht die Lage aus?Ich habe gehört,daß ich jeder Zeit bei meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis anfordern kann.Wenn das so ist,wo kann ich das ganze schriftlich bekommen um es meinem Arbeitgeber vorlegen zu können? Danke im voraus. KleineMausi

Mitglied inaktiv - 21.09.2001, 20:33



Antwort auf: Arbeitszeugnis

Hallo, ein Zwischenzeugnis kann man nur aus besonderem Anlass verlangen. Wenn Sie argumentieren können, der direkte Vorgesetzte wechselt häufig oder es besteht die Gefahr, dass Ihr AG sich nach dem EU nicht mehr genau erinnern kann, besteht ein Anspruch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2001



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