Frage: Arbeitszeitverkürzung

Hallo, unser Sohn wurde am 09.06.09 geboren. Ich nehme Elternzeit bis einschl. 08.10.09, mein Mann vom 09.10.09 - 08.10.2010. Alles ist so beim Arbeitgeber/Elterngeldstelle beantragt und bewilligt. Nun meine Frage: Im Anschluss daran möchte mein Mann gerne seine Arbeitszeit von 5 auf 4 Wochentage reduzieren für die Dauer von einem Jahr. Er ist seit 4 Jahren bei der Firma (mit über 200 Mitarbeitern) beschäftigt. Er arbeitet als Lagerist - während seiner 10 Monate Elternzeit wird er intern vertreten, da muss es ja möglich sein, einen Tag die Woche vertreten zu werden. Wie muss er da vorgehen? MUSS die Firma das bewilligen? Seine Elternzeit hat er beantragt bis - wie gesagt - 08.10.2010. Gruß Andrea

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 15:59



Antwort auf: Arbeitszeitverkürzung

Hallo, er muss form- und fristgerecht den Antrag stellen, wenn dann keine betriebl. Gründe entgegenstehen kann er die Arbeitszeit verkürzen. Er hat aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2009



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