Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit endet im Herbst 2006. Ich hatte vor meiner Elternzeit eine Teilzeit-Stelle über 28 Stunden pro Woche. Ich möchte nach meiner Elternzeit nur noch höchstens 12 Stunden pro Woche in der Firma arbeiten.
Wann muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?
Was muss ich bei Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber beachten?
Habe ich ein Recht auf Stundenreduzierung, oder könnte dies für meinen Arbeitgeber ein Kündigungsgrund sein?
Freundliche Grüße und vielen Dank,
Sandra
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 15:23
Antwort auf:
Arbeitszeitreduzierung von Teilzeit mit 28 Std. auf max. 12 Std. nach Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005