Frage: Arbeitszeitgesetz

Hallo, ich hätte noch eine kleine Frage bezüglich der erlaubten Arbeitszeit. Es sind ja max. 8,5std täglich oder 90 Std pro doppelwoche. Demnach wäre es auch nicht erlaubt mich nur ein paar Tage pro Woche mit 12 Std Schichten einzusetzen? Genau das macht nämlich mein Arbeitgeber. In 2 Wochen komme ich nicht über 90 Std. Danke für eure Antworten

von Jasmin_94 am 11.07.2019, 20:14



Antwort auf: Arbeitszeitgesetz

Hallo, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Arbeitszeitgesetz

Warst du nicht die, wo im Sicherheitsdienst angefangen hat? Nein 12 std Schichten sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt

Mitglied inaktiv - 11.07.2019, 21:21



Antwort auf: Arbeitszeitgesetz

Ja genau. Die machen mich noch fertig.. O-Ton meiner Vorgesetzten "sie dürfen 12 Std Schichten arbeiten"

von Jasmin_94 am 11.07.2019, 22:04



Antwort auf: Arbeitszeitgesetz

Hallo, hier greift §4 MuSchG, wenn ich mich nicht täusche. Google das mal, da findest Du den Text (das Kopieren funktioniert gerade nicht...). Wenn Dein Arbeitgeber sich nicht daran hält, musst Du Dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Viele Grüße

von Mamamaike am 12.07.2019, 00:27