Hallo! Ich arbeite nach meiner Elternzeit an zwei fest vereinbarten Tagen die Woche Teilzeit. Nun ist meine Frage: Kann mir der Arbeitgeber "vorschreiben", an welchen bzw. wievielen Tagen ich meine 40 % arbeite (also an 4 halben oder 2 ganzen Tagen)? Wenn der Arbeitgeber auf meine Anfrage zur Änderung der Arbeitstage bzw. Arbeitszeit pro Tag nicht eingeht, hat er dann das Recht zu kündigen? LG Tinchen
Mitglied inaktiv - 28.10.2006, 21:54