Hallo, habe gleich noch eine Frage: Habe vor dem Erziehungsurlaub in der Praxis Schicht gearbeitet (d.h. einmal vor-einmal nachmittags) Kann mein Vorgesetzter jetzt von mir verlangen daß ich nur nachmittags arbeite (bin alleinerziehend) oder muss er dies in Absprache mit mir machen (z.B. wegen Kindergartenzeiten etc.) Die Praxis hat weniger als 5 Angestellte..... Danke für Ihre Antwort Kathy
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 09:46