Sehr geehrte Frau Bader, ab 06.03.2019 möchte ich in meinen Beruf (Alltagsbegleiterin im Altenheim) wieder zurück. Da ich jetzt zwei Kleinkinder habe, hatte ich ein Gespräch mit meinem AG bezüglich der Arbeitszeiten. Ich war bereits vor der Elternzeit aufgrund meines ersten Kindes in Teilzeit (25 Stunden die Woche) beschäftigt. Da ich in Schichten arbeite und 3 davon Spätdienst sind (der erste 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr, der zweite 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr und der dritte 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr jeweils mit 30 Minuten Pause) war mein Wunsch, den Spätdienst grundsätzlich von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr machen zu dürfen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, ich und meine 5 Kollegen müssen gleich behandelt werden. Ich bin aber die einzige von uns mit Kindern. Alternativ könnte mein AG mir nur anbieten, meine Arbeitszeiten noch weiter auf 20 Stunden die Woche zu reduzieren. Dann hätte ich meine Wunscharbeitszeiten und da ich weniger verdiene, wäre es fair meinen Kollegen gegenüber. Aber das kann ich finanziell nicht. Dazu muss ich sagen, dass wir bei 25 Stunden in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr nur Vorbereitungen machen (z.B. Material für Bastelgruppe vorbereiten usw.) Das könnte ich problemlos auch in der ersten Stunde des Tages vorziehen. Habe ich da Rechte, die mir helfen. LG emily14
von emily14 am 07.12.2018, 08:07