1. Ich arbeite während der Elternzeit 20 Stunden/Woche, gelegentlich fallen jedoch Überstunden an, darf ich Überstunden leisten solange die 30 Stunden/Woche nicht überschritten werden ? 2. Werden die Minijobs auf das Erziehungsgeld angerechnet ? Danke Iris
Mitglied inaktiv - 05.07.2003, 19:46