Hallo, Frau Bader! Wenn ich nach dem Mutterschutz für 20 Std. die Woche wieder arbeiten gehe, kann ich dann nach einiger Zeit die Stundenzahl auf 30 erhöhen, oder bin ich für die gesamte Elternzeit an die 20 Stunden gebunden? Wann müsste ich dann eine evtl. Erhöhung der Stunden ankündigen? Schon vor Beginn der Elternzeit? Oder kann man das relativ kurzfristig ändern? Nach der Elternzeit möchte ich auf alle Fälle wieder 35 Std. arbeiten. Vielen Dank für Ihre Antwort. Diana
Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 07:48