Frage: Arbeitszeit während Elternzeit

Hallo, Frau Bader! Wenn ich nach dem Mutterschutz für 20 Std. die Woche wieder arbeiten gehe, kann ich dann nach einiger Zeit die Stundenzahl auf 30 erhöhen, oder bin ich für die gesamte Elternzeit an die 20 Stunden gebunden? Wann müsste ich dann eine evtl. Erhöhung der Stunden ankündigen? Schon vor Beginn der Elternzeit? Oder kann man das relativ kurzfristig ändern? Nach der Elternzeit möchte ich auf alle Fälle wieder 35 Std. arbeiten. Vielen Dank für Ihre Antwort. Diana

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 07:48



Antwort auf: Arbeitszeit während Elternzeit

Hi, du musst dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, in welchen Zeiträumen du wie arbeiten möchtest. Nachträgliche Änderungen dann nur noch mit Zustimmung des AG. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 10:18



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