Frage: Arbeitszeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe zwei kleine Kinder und meine Elternzeit, die ich für das 2. Kind bei meinem AG beantragt hatte, wäre erst im März 2007 abgelaufen. Da ich jedoch im letzten Jahr bei meinem AG verkündet habe, dass ich baldmöglichst wieder mit arbeiten beginnen möchte, hat man mir ein Angebot ab Januar 2007 gemacht, welches ich angenommen habe. Es handelt sich um einen komplett neuen Arbeitsvertrag, den ich dafür bekommen habe, der meinen bisherigen Vertrag ersetzt und in dem es heißt, dass mit Gültigkeit dieses Vertrages die Elterzeit vorzeitig, nämlich ab Januar, beendet wird. Im Vertrag stehen nun Teilzeit 38 Stunden (vor 3 Jahren arbeitete ich 40 - Vollzeit). Allerdings habe ich nun schnell gemerkt, dass ich mit 38 Stunden überhaupt nicht zurecht komme und eigentlich lieber viel weniger, nämlich maximal 26-28 arbeiten möchte und auch -rein organisatorisch- kann. Kann man mich nun verpflichten die 38 Stunden trotzdem weiterzuarbeiten? Ist der AG verpflichtet mein Anliegen statt 38 nur 26-28 Stunden zu arbeiten zu berücksichtigen oder nicht? Leider habe ich ja im Dezember den Vertrag unterschrieben, in dem die Stundenzahl '38' festgelegt ist... Es ist ein sehr großer AG (über 600 MA) und es gibt auch momentan gerade eine freie 50 %-Stelle - allerdings in einem anderen Geschäftsbereich -, für die auch gerade Bewerberinnen gesucht werden. Schöne Grüße und Danke vorab Mausipausi

Mitglied inaktiv - 12.01.2007, 12:20



Antwort auf: Arbeitszeit nach Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2007



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