Hallo!
Es gibt bei uns ein unbegrenztes Gleitzeitkonto auch über Monatsgrenzen hinweg.
Wenn man offiziell 25h in den Partnerschaftsmonaten arbeitet, ist es dann okay mittels Gleitzeitkonto, in den ersten zwei Monaten effektiv nicht zu arbeiten und dafür in den anderen beiden 40h voll. Und die "übrigen" Stunden durch vorhandenen Resturlaub abzugleichen.
LG und danke
Lilly
Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 20:32
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Hallo,
Nein,das geht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Schau mal in die Richtlinien zum BEEG oder frag mal die Elterngeldstelle.
Ich mein irgendwo (irgendeine Broschüre zur Elternzeit vom Familienministerium) gelesen zu haben, dass während der Partnermonate nur "echt" gearbeitete Stunden zählen. Urlaub und Überstundenabbau dagegen nicht so wirklich.
Alles um "das" Ziel der Partnerschaftsmonate durchzusetzen: Beide arbeiten während der EZ viel.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.01.2016, 23:00
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Also Elterngeld ist ja in vielen Punkten unfair, aber es wird ja wohl nicht so sein, dass keiner der Partner in der Zeit Urlaub machen darf. Bei uns würde die Zeit u.a. in die Weihnachtszeit fallen. Dann müssten wir beide über Weihnachten wenn die Krippe zu hat noch arbeiten? Wie bescheuert ist das denn?!
Wo soll denn da die angebliche bessere Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Absicherung und Kinderbetreuung sein?
Ich hoffe mal, in dem Punkt irrst du dich.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 23:15
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Gerade bei den Partnerschaftsmonaten, in denen eine Arbeitszeit ab 25 Std für beide vorgesehen ist, kann ich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur bedingt erkennen.
Tatsächlich kann ich die Fundstellen grad nicht finden.
Falls aber die geforderte Arbeitszeit über Überstundenabbau oder Urlaub "erbracht" werden soll, würd ich mir vorab von der Elterngeldstelle bestätigen lassen, dass das geht (lieber die Bestätigung einholen als das Elterngeld evtl später zurückzahlen zu müssen).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.01.2016, 10:13
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Danke.
Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 13:47
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Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten
Höchstarbeitszeit ist 30 Std pro Woche, Ausgleich ist nicht. http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php#fr6
Hat mit Urlaub gar nichts zu tun, weil der entsprechend der Teilzeit abgepasst werden muss.
Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 17:53