Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Hallo! Es gibt bei uns ein unbegrenztes Gleitzeitkonto auch über Monatsgrenzen hinweg. Wenn man offiziell 25h in den Partnerschaftsmonaten arbeitet, ist es dann okay mittels Gleitzeitkonto, in den ersten zwei Monaten effektiv nicht zu arbeiten und dafür in den anderen beiden 40h voll. Und die "übrigen" Stunden durch vorhandenen Resturlaub abzugleichen. LG und danke Lilly

Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 20:32



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Hallo, Nein,das geht nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Schau mal in die Richtlinien zum BEEG oder frag mal die Elterngeldstelle. Ich mein irgendwo (irgendeine Broschüre zur Elternzeit vom Familienministerium) gelesen zu haben, dass während der Partnermonate nur "echt" gearbeitete Stunden zählen. Urlaub und Überstundenabbau dagegen nicht so wirklich. Alles um "das" Ziel der Partnerschaftsmonate durchzusetzen: Beide arbeiten während der EZ viel. Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.01.2016, 23:00



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Also Elterngeld ist ja in vielen Punkten unfair, aber es wird ja wohl nicht so sein, dass keiner der Partner in der Zeit Urlaub machen darf. Bei uns würde die Zeit u.a. in die Weihnachtszeit fallen. Dann müssten wir beide über Weihnachten wenn die Krippe zu hat noch arbeiten? Wie bescheuert ist das denn?! Wo soll denn da die angebliche bessere Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Absicherung und Kinderbetreuung sein? Ich hoffe mal, in dem Punkt irrst du dich. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 03.01.2016, 23:15



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Gerade bei den Partnerschaftsmonaten, in denen eine Arbeitszeit ab 25 Std für beide vorgesehen ist, kann ich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur bedingt erkennen. Tatsächlich kann ich die Fundstellen grad nicht finden. Falls aber die geforderte Arbeitszeit über Überstundenabbau oder Urlaub "erbracht" werden soll, würd ich mir vorab von der Elterngeldstelle bestätigen lassen, dass das geht (lieber die Bestätigung einholen als das Elterngeld evtl später zurückzahlen zu müssen). Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.01.2016, 10:13



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Danke.

Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 13:47



Antwort auf: Arbeitszeit in den Partnerschaftsmonaten

Höchstarbeitszeit ist 30 Std pro Woche, Ausgleich ist nicht. http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php#fr6 Hat mit Urlaub gar nichts zu tun, weil der entsprechend der Teilzeit abgepasst werden muss.

Mitglied inaktiv - 04.01.2016, 17:53



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man ...


Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - pro Zeitabschnitt?

Sehr geehrte Frau Bader, bezeht sich der zweimalige Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf die gesamte Elternzeit oder individuell auf jeden Zeitabschnitt? Konkret: Angenommen, im ersten Abschnitt wird anfangs die Arbeitszeit auf 20h/Woche reduziert, dann auf 30 h/Woche geändert. Was wären dann die Optionen in einem späteren Zeitabschn...


Muss ich meine Arbeitszeit ändern wenn Vater andere Betreuung möchte ?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich befinden uns gerade mitten in der Scheidung. Wir wohnen jedoch noch zusammen in einem Haus, da die Wohnungslage so angespannt ist, dass ich bisher keine neue Wohnung als Alleinverdienern gefunden habe. Wir haben gemeinsam 2 Kinder (4&8). Nun hat mein Mann eine Räumungsklage der Scheidung hinzugefügt, wesha...


Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Guten Tag, Wir haben auf der Arbeit eine einigermaßen flexible Gleitzeitregelung, aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder arbeiten ich aber i.d.R. vormittags/am frühen Nachmittag und nur hin und wieder mal ganztags, wenn es Termine auf der Arbeit so erfordern (mein Mann legt seine Arbeitszeiten für diese Tage entsprechend um). Ich hatte b...


Elternzeit Arbeitgeberwechsel Arbeitszeit

Hallo! Zu den Fakten: •Seit 16.12.2017-15.12.2019 in Elternzeit. •Arbeitgeberwechsel mit Teilzeitvertrag 30h/W •Mitteilung über aktuelle Elternzeit ist erfolgt •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. •Erneute Elternzeit mit 2. Kind 19.06.21- 18...


Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus

Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus. Mein Partner und ich wollen für drei Monate den Partnerschaftsbonus nutzen. Ich arbeite dann 65% und er arbeitet 70%. Zusätzlich habe ich nun die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer Hochschule anzunehmen. Dieser wird i.d.R. als Honorarauftrag gestaltet und bleibt steu...


Arzttermin - Arbeitszeit

Guten Tag Frau Bader, Meine Frauenärztin gibt immer nur morgens Termine zur Untersuchung. Ich bin schwanger in der 16 Woche. Jetzt ist es so, dass ich ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von 5 Stunden habe. Ich fange immer um 8 Uhr mit der Arbeit an. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen , dass ich mit der Ärztin spreche und Sie mir nachm...


Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage meine Elternzeit endet im Januar und eigentlich dachte ich das ich ganz normal wieder meine Arbeit nachgehe, habe mit meinem Chef ein Gespräch gesucht und hatte ihm vorgeschlagen, dass ich gern wieder ab Januar zur Verfügung stehe. Ich aber grad wegen dem Kindergarten nur frühs oder Nacht arbeiten könnte war er ...


Arbeitszeit kontra Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich frage für unsere Tochter. Folgender Sachverhalt für den ich Hilfe brauche. Aus der geschiedenen Ehe sind 2 Kinder (9J./ 4J.) zu betreuen. Zur Zeit ist es so, das die Kinder von 14 Tagen 9 Tage bei der Mutter sind und 5 Tage beim Vater. Eine vorgeschlagene 7/7 Tage Betreuung lehnt er mit der Begründung ab, sein Arbeitgeb...


Arbeitszeit vom AG festgelegt

Hallo,   Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Abs...