Hallo,
meine Frage: wie lange muß ich gearbeitet haben um Anspruch auf höheres Elterngeld (also nicht nur den Mindestsatz von 300 Euro) zu haben.
Ich bin noch diese Woche in Elternzeit meiner zweiten Tochter. War jetzt insgesamt 6 Jahre zuhause.
Im April kommt Kind Nr.3 und ich werde bis dahin wieder voll arbeiten gehen (also bis zum Mutterschutz Ende Februar). Hätte dann 3 volle Monate gearbeitet. Habe ich da schon Anspruch auf 67% des Gehaltes?
Danke und MFG
Mitglied inaktiv - 17.11.2008, 09:37
Antwort auf:
Arbeitszeit VOR Elterngeldbezug?
Hallo,
es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet!
Ich zitiere nochmals das Ministerium:
"Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2008