Sehr geehrte Frau Bader,
eine Firma muss lt. Gesetz ja eine Ganz-Tags-Stelle garantieren, wenn man nach 3 Jahren Elternzeit zurück in den Job möchte.
Wenn man nun selber weiter weggezogen ist und
die reine Fahrzeit mit dem Auto nun knapp über 1 h liegt - einfach ca. 50 km (nicht nur Autobahn), also 2 Stunden hin und zurück für einen evtl. Halbtagsjob...ist das lt. Gesetz zumutbar ??? Gibt
es da Obergrenzen von Dauer der Arbeit / Anfahrt?
Irgendwie rechnet es sich doch nicht für einen Halbtagsjob, wenn
2/3 der Zeit auf der Strecke bleiben oder?
Danke vorab !!!
Mitglied inaktiv - 12.10.2009, 21:09
Antwort auf:
Arbeitsweg
Hallo,
das ist leider Ihr eigenes Problem.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2009
Antwort auf:
Arbeitsweg
Hi zumindest war es das vor ein paar Jahren.
Da war ich Alleinerziehend und der Typ vom Arbeitsamt hat mir gesagt, bis zu 1,5h Fahrtzeit für eine Halbtagsstelle sind kein Thema.... Als ich ihn dann fragte wie ich das mit der Kinderbetreuung vereinbaren sollte, war auch er ratlos.
Aber eine Bekannte (keine Kids) die fährt einfach 1,45h, weil auch Sie schlechte Karten hätte. (Allerdings bei Vollzeit) nun hat der Laden auch lange Abende bis 20 Uhr (ist eine große Versicherung) und dann kommt sie meist erst gegen 10pm nach Hause..... Familienleben FEHLANZEIGE
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.10.2009, 18:12