Frage: Arbeitsvertragsumwandlung

Hallo, eine Freundin hat mir gesagt, das ein neues Recht rausgekommen ist, wo der Arbeitgeber einer Frau, die vor dem Erziehungsurlaub einen Vollzeitjob hatte und nach dem Erziehungsurlaub nur noch einen Teilzeitjob haben möchte, gewährleisten muß. Stimmt das? Mein Erziehungsurlaub ist bald zu Ende und ganztags kann ich auf gar keinen Fall mehr arbeiten. Gruß Mely

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 22:31



Antwort auf: Arbeitsvertragsumwandlung

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2003