Hallo, liebe Frau Bader! Ich habe bis 09/02 ein befristetes Arbeitsverhältnis als Angestellte beim Land Niedersachsen. Mein Vertrag sollte lt. mündlicher Zusage verlängert werden, wenn meine Vorgängerin erneut Elternzeit für ihr drittes Kind beantragt. Vor einer Woche wurde dann tatsächlich für ein weiteres Jahr Elternzeit beantragt. Fast zur gleichen Zeit stellte ich fest, das ich ebenfalls erneut schwanger bin (6SSW) und habe dies meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt das der Vertrag aufgrund meiner Schwangerschaft nicht verlängert werden kann. Ist dies rechtmäßig? Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis vermerkt warum der Vertrag nicht verlängert wurde? Desweiteren bin ich zur Zeit krankgeschrieben und kann meinen gesamten Resturlaub nicht mehr nehmen, habe ich wirklich keinen anspruch auf Auszahlung des nicht genommenen Urlaubes? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 20.08.2002, 13:01