Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe folgendes Problem! Noch befinde ich mich in Elternzeit mein Arbeitgeber wollte das ich einige Stunden wieder arbeite. Wir haben immer über einen Zuverdienst gesprochen. Jetzt habe ich aber einen Vertrag unterschrieben wo ich eine geringfügige Beschäftigung ausübe. Ist somit mein alter Arbeitsvertrag ungültig? Das wäre die reinste Katastrophe. Wenn wir vorher mal Arbeitsverträge geändert haben stand da immer Änderung zum Vertrag von Datum....etc. Jetzt habe ich nur einen Vertrag da steht Arbeitvertrag geringfügige Beschäftigung.Über eine Antwort würde ich mich freuen .
Vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 19:13
Antwort auf:
Arbeitsvertrag
Hallo,
entscheidend ist, was in dem neuen Vertrag steht. Wenn nichts von dem anderen Hauptvertrag steht, gilt dieser im Zweifel wieder auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2010
Antwort auf:
Arbeitsvertrag
Hallo,
ich hab auch in der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Hatte bei meinem AG auch eine VZ-Stelle ( unbefristet ) und hab dann, als ich wieder mit ein paar Stunden angefangen habe, einen Vertrag für GfB-Kräfte bekommen. Den hast Du jetzt auch.
Ich hab meinen AG vorher gefragt, ob mein VZ-Vertrag dadurch erlischt. Bei mir war es NICHT so. Er besteht weiterhin.
Mein AG war zudem nun noch so nett mir ein 4. Jahr "Elternzeit" zu gewähren. Wir haben meinen VZ-Vertrag auf Eis gelegt um ein weiteres Jahr nach der regulären Elternzeit. Ich arbeite noch ein Jahr weiter als GfB-Kraft und darf dann wieder ganz normal VZ arbeiten. Die Stelle hat er mir schriftlich solange zugesichert.
Alles reine Absprachesache. Frag am besten nach, wie es bei Euch ist. Da Du aber in Elternzeit bist, darfst Du meines Wissens nach nicht gekündigt werden und Dein Vertrag müsste weiterhin Bestand haben.
LG,
Manuela
Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 09:27