Frage: arbeitsvertrag

also wie gesagt würde mein befristeter arbeitsvertrag am 31.03.2010 enden und ich 14 Tage später in mutterschutz gehn. mein arbeitgeber wollte versuchen, das ich die 14Tage nicht vom amt leben müßte und somit meinen vertrag die 2wochen noch weiterlaufen lassen. müßte ich mich trotdem dann im mutterschutz arbeitslos melden oder wie läuft das dann? wo bekomm ich dann unterstützung her außer die 13 Euro von der Kasse? lg

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 11:15



Antwort auf: arbeitsvertrag

Hallo, ja, müssten Sie. Klären Sie vorher, ob es noch geht (sich arbeitslos melden) wenn der MuSchutz schon begonnen hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2010



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