Hallo, ich bin Krankenschwester und hatte vor Elternzeit einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Bin jetzt nach Elternzeit im gleichen Krk.haus mit Teilzeit angefangen.
Die Teilzeitstelle ist für 1 Jahr befristet. Der Arbeitgeber hat diese befristete Teilzeitbeschäftigung als
eine Änderung in meinem unbefristeten Vollzeitvertrag angegeben.
Nach einem Jahr steht mir ja meine Vollzeitstelle wieder zu.
Da ich aber nicht Vollzeit arbeiten kann , werde ich wieder 3 Monate vorher eine Stellenreduzierung beantragen müssen .
Meine Frage: wie oft darf der Arbeitgeber mir eine befristete Teilzeitbeschäftigung geben, bis ich meine unbefristete Vollzeitstelle auf unbefristete Teilzeitstelle reduzieren kann?
MfG
Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 23:00
Antwort auf:
Arbeitsvertrag
Hallo,
eigentlich unüblich. Erst nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erneute eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Der Gesetzgeber hat diese Bindung von zwei Jahren eingeführt, damit die Arbeitgeberpersonalwirtschaftlich längerfristig planen können. Eine Ersatzkraft kann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden.
Will der Teilzeitbeschäftigte seine Arbeitszeit wieder verlängern, hat er darauf keinen Anspruch. Nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit diesem Wunsch lediglich bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter stehen dem entgegen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2009
Antwort auf:
Arbeitsvertrag
Noch was vergessen:
ich habe während meiner Elternzeit bei gleichem Arbeitgeber gearbeitet, hatte 2 kurze befristete Teilzeitverträge. Diese sind ebenfalls als eine Änderung meines Dienstvertrages angegeben worden. Die aktuelle Teilzeitstelle ist meine 3. Befristung.
Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 00:03