Sehr geehrte Frau Nicola Bader!
Ich stecke gerade in einer Zwickmühle und wollte nachfragen, ob Sie mir weiter helfen könnten.
Ab dem 15. August fange ich ein neues Arbeitsverhältnis an, dass befristet ist auf ein Jahr.
Die Stelle hat sich spontan ergeben, so dass ich damit nicht gerechnet hatte. Jetzt ist es so, dass ich die Mündliche Bestätigung seit dem 2. August habe und seit dem 3. August erfahren habe dass ich Schwanger bin. (1 Woche)
Nun die eigentliche Frage, mache ich mich Strafbar, wenn ich es meinem neuen Arbeitgeber noch nicht gesagt habe? Bzw. einen Vertrag unterschreibe, obwohl ich weiß , dass ich Schwanger bin?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir weiter helfen könnten.
Mfg Kerstin
Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 13:23
Antwort auf:
Arbeitsvertrag
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2007