Frage: Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe in festem Angestellten-Verhältnis (kein Tarifvertrag-"Produktmanagement") seit 01.08.2000 und habe für zunächst ein Jahr Elternzeit beantragt.In dieser Zeit möchte ich 20 Std. pro Woche arbeiten. Der Betrieb hat nur 4 Angestellte, ist aber im Januar zusammen mit der Mutterfirma vom neuen Inhaber gekauft worden, jedoch weiterhin eigenständig.Also besteht wohl lt. Gesetz kein Anspruch auf Teizeitarbeit. Wenn eine Einigung mit der Geschäftsführung klappt, kann ich den Antrag auf Elternzeit rückgängig machen und in normale Teilzeit umwandeln, wie sieht dann meine Kündigungsfrist aus? Falls keine Einigung erzeilt werden kann, kann ich weiterhin in der Elternzeit bleiben, aber z. B. als Tagesmutter arbeiten oder benötige ich das Einverständnis des Arbeitgebers? Mein Problem ist, dass ich meinen Job liebe und behalten möchte, aber die Kita 450 Euro pro Monat verschlingt. Ich möchte jedoch nicht nur arbeiten um die Kita zu zahlen, da kann ich meinen Sohn besser selbst beaufsichtigen-Anspruch auf Erziehungsgeld besteht auf Grund der neuen Regelung nicht, obwohl das Einkommen beider Elternteile geschmälert ist. Vielen Dank für Ihren Rat, mit freundlichen Grüßen Titus 1

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 22:49



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hallo, bitte stellen Sie eine allgemeine kurze Frage! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2005



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