Arbeitsvertrag nach/während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag nach/während Elternzeit

Hallo Frau Bader! Ich hoffe, Sie können mir etwas weiterhelfen. Zum besseren Verständnis muss ich etwas ausholen. Bevor ich 2002 meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren konnte, wurde ich gekündigt. Diese Kündigung wurde dann zurückgenommen. Seitdem war ich immer entweder schwanger oder im Erziehungsurlaub. Dieser endet jetzt Mitte 2010. Mittlerweile bin ich alleinerziehend, mein Wohnort liegt ca. 150km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Wir bekommen Unterhalt, Wohngeld und ALG2. Das Problem ist, daß ich die alte Arbeit wohl nicht mehr aufnehmen kann. Die Strecke ist einfach zu weit und unser Lebensmittelpunkt liegt seit 7 Jahren nicht mehr dort (da gibts ja auch noch die 100km Grenze zu meinem Ex-Mann). Zudem würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut gekündigt. Also habe ich mich hier jetzt schon mal nach Arbeit umgeschaut und glücklicherweise auch gefunden. Der Haken ist, erst mal nur zweimal die Woche für ca. 2 Stunden. Es ist eine Betreuung von Schulkindern über Mittag die bis 15 Uhr ausgebaut werden soll, wenn genug Anmeldungen kommen. Dann könnte ich auch täglich von 11 bis 15 Uhr arbeiten, was für mich super ideal wäre. Zumal es alleinerziehend hier auf dem platten Land super schwer ist, Arbeit zu bekommen. Das klappt hier oft nur unter der Hand mit Beziehungen Kann ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, obwohl ich den alten nicht gekündigt hab? Und kann ich den alten dann einfach kündigen, ohne, daß mir das Amt Schwierigkeiten (z.B. Sperrung des ALG2 für drei Monate) macht? Ich hab ja nicht so viel Stunden wie vorher. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung aus? Oder kann ich erstmal anfangen zu arbeiten und denn im Sommer nächstes Jahr kündigen? Im Zweifelsfall kann ich auf jeden Fall davon ausgehen, daß mir mein alter Arbeitgeber nicht entgegen kommt. Ich habe leider keine Ahnung, wie es da rechtlich aussieht. Das Arbeitsamt meinte trocken, fragen sie mal nen Anwalt für Arbeitsrecht... Gerne auch an alle anderen, ich bin für jedenTipp dankbar. Würde so gern die Arbeit haben! LG MalRia

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 18:11



Antwort auf: Arbeitsvertrag nach/während Elternzeit

Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2009



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