Frage: Arbeitsvertrag nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich werde in kürze wieder ins Berufsleben einsteigen. Leider ist es nicht möglich mich wieder in meine alte Position als Personalsachbearbeiterin einzusetzen, so daß man mich zukünftig als Reklamationssachbearbeiterin einsetzt, welche ich nach meines Erachtens Überqualifiziert bin (Ich bin Betriebswirtin Fachrichtung Personal). Aber das ist eine andere Angelegenheit. Nach Wiedereintritt lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf. Da aber in meinem Arbeitsvertrag noch Personalsachbearbeiterin steht, müsste ich doch eine Vertragsänderung wegen der veränderten Tätigkeit erhalten. Meine Frage ist, müsste ich diese Änderung nicht vor Arbeitsantritt erhalten oder ist es legitim, dass man mir diese Änderung nachdem ich bereits angefangen habe aushändigt? Vielen Dank für Ihre Nachricht. MfG urlaubsreisende

von urlaubsreisende am 15.05.2013, 09:18



Antwort auf: Arbeitsvertrag nach Elternzeit

Hallo, da sicher am Lohn et cetera nichts Wesentliches ändert, schadet es nichts, den Vertrag erst später zu erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



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