Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.06.2009 aus. Da dieser auf Grund meiner Schwangerschaft nicht verlängert wird, wollte ich fragen, wie ich denn jetzt weiterverfahren muss/kann.
Muss ich mich beim AA arbeitslos melden oder kann ich unbeschwert mein Erziehungsurlaub nach meinem MU nehmen?
Desweiteren ist mein Lage zur Zeit ziemlich verzwickt. Unsere Firma hat Insolvenz angemeldet Mein AG weiß noch nicht, dass ich schwanger bin und mein Vertrag wird ab dem 01.04.09 für 3 Monate -also bis zum 30.06.09- verlängert. In der Regel wird 2 x für 12 Monate verlängert. Da dies eine Ausnahmeregelung ist, meint meine Teamleiterin, dass ich erstmal mit u.V. (unter Vorbehalt) den Vertrag unterschreiben soll, weil sie denkt es ist besser für mich!
Sie weiß allerdings auch noch nicht, dass ich schwanger bin. Beiß ich mir denn nicht im eigenen Schwanz?
Alles verzwickt :o(
Vielen Dank, für die rasche Antwort & herzliche Grüße
Xenisa
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 10:56
Antwort auf:
Arbeitsvertrag läuft zum 30.06.2009 aus * Mutterschutz ab dem 01.07.2009
Hallo,
unterschreiben und hoffen! Erst mal nix von der SS sagen.
Aber bei Insolvenz werden doch sicher keine Verträge verlängert? Dann unverzüglich beim AA melden.
Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes ArbGeld I, danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
EZ können Sie nur nehmen, wenn Sie einen AG haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2009
Antwort auf:
Arbeitsvertrag läuft zum 30.06.2009 aus * Mutterschutz ab dem 01.07.2009
Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank, für die rasche Antwort :o)
Es ist richtig, in der Insolvenz werden keine Verträge verlängert = befristete laufen aus. Da ich (sowie eine handvoll Kollegen) für meinen AG in einer anderen Firma arbeiten, ist das -wie in der ertsen E-Mail beschrieben- die sogennante Ausnahmeregelung!!
Ok, dann werde ich weiterhin schweigen, unterschreiben und zufrieden sein, dass ich weitere 3Monate arbeiten darf ;o)
Danke*
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 21:09