Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Also man hört immer was anderes ich schreibe mal knallhart Elternzeit geht noch bis 4 Dezember 2019 Will aus bestimmten gründen das mein Arbeitsverhältniss und die Elternzeit schon am 30 Juni beendet ist also will ich schon ab 1 Juli arbeitslos sein (hat seine gründe)ALSO BEVOR DIE ELTERNZEIT ABGELAUFEN IST MITTEN DRIN ALSO. Geht das nur mit einen Aufhebungsvertrag oder kann ich jederzeit gehen natürlich die Kündigungfrist ein einhalten

von Andrea13 am 19.05.2019, 15:48



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Hallo, Sie können in der EZ mit den vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Arbeitslisengeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen (das Kind also betreut ist). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2019



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

du musst die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist einhalten. erklärst du kurz warum du bewusst deine kk beiträge selber zahlen möchtest? ist dein kind betreut? du hast keine ansprüche auf alg...dein weg irritiert mich etwas. nicht böse gemeint.

von mellomania am 19.05.2019, 16:04



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Kein Problem ich leite unter einer Zwangsstörung und mache zurzeit eine Therapie , das Problem ist vielleicht für aussenstehnde Personen verrückt undzwar habe ich eine enorme Angst vorm Arbeitgeber das meine Zwänge stark verstärkt trotz der Elternzeit mein Arzt kam zum Entschluss das ich mein Arbeitsverhältnisse schnellstens kündigen soll weil ich mich nicht mal auf die Therapie konzentrieren kann am Liebsten würde ich morgen direkt fristlos kündigen aber habe gelesen das innerhalb der Elternzeit also wenn das Arbeitsverhältnisse innerhalb der Elternzeit enden soll geht das nur einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag , eine Eigenkündigung habe ich versendet zum 30 Juni , zumal ich auch Angst habe das der AG damit nicht einverstanden ist mit der Kündigungfrist und sie einfach verlängert bis am Ende der Elternzeit . auf einen Aufhebungsvertrag hat er leider nicht reagiert

von Andrea13 am 19.05.2019, 16:20



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Du kannst innerhalb der Elternzeit mit der Frist bon deinem Arbeitsvertrag kündigen. Aber: du hast dann keinen Versicherungsschutz mehr... ALG 1 wird es auch kaum geben. Sperre? Kinderbetreuung?? Geht evt. Familienversicherung? Aber ich kann kaum glauben, dass ein Therapeut dazu rät? Was willst du stattdessen machen? Was ist dein Plan?

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 18:49



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Also es ist schwer zu erklären ,diese Angst vom Arbeitgeber beeinträchtigt mich sehr alleine nur der Gedanke wird mir sehr schlecht und hab kein glücklichen Moment mehr ... Wenn das Arbeitsverhältnis vorbei ist habe ich den Druck nicht mehr und kann mich mehr auf die Therapie konzentrieren es ist alles etwas komplizierter und schwer das kurz zu formulieren, war auch schon auf dem ALG1 mit dem schreiben vom Arzt sie meinten über eine Sperrfrist soll ich mir keine sorgen machen Aber warum liest man so oft das wenn man innerhalb der Elternzeit kündigen und das Arbeitsverhältnis vor Ende der Elternzeit beenden will geht das nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber unter einen Aufhebungsvertrag z.b auf Elternzeit.de Vielen dann für die offenen Ohren hier im Forum

von Andrea13 am 19.05.2019, 18:58



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Nein du brauchst keinen Aufhebungsvertrag. Du kündigst einfach schriftlich zum 30.06. wenn du nur 1 Monat Kündigungsfrist hast. Dein AG muss das akzeptieren. Zum alg1 brauchst du aber Kinderbetreuung, eben das du wirklich dir eine andere Arbeit suchen kannst. Das du keine Sperre kriegst, würde ich mir schriftlich geben lassen. Nicht das sie sich da rausreden.

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 19:11



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Vielen Lieben Dank ich dachte echt ich muss bis am 4 Dezember warten , das mit dwe Kinderbetreuung wird schon klappen ich bin jetzt erst mal beruhigt Zusammengefasst heißt das jetzt : Egal ob die Elternzeit noch bis 4 Dezember ist, bin ich jetzt ab 30 Juni Arbeitslos und auch die Elternzeit ist ab dort dan automatisch beendet ?

von Andrea13 am 19.05.2019, 19:28



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Ja du hast keine Elternzeit mehr Also nahtlos ALG beantragen

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 19:41



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

was bedeutet nahtlos ? meinten sie damit direkt alg 1 beantragen gehen ?

von Andrea13 am 19.05.2019, 20:26



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

keine elternzeit mehr und keinen job mehr meinten sie weil sie geschrieben ahben , Du hast dan keine elternzeit mehr und auch kein Arbeitsverhältnis mehr

von Andrea13 am 19.05.2019, 20:32



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Mit nahtlos meinte ich Zum 30.06. Ende Arbeitsverhältnis und Ende Elternzeit Ab 01.07 dann ALG 1 Das meinte ich mit nahtlos Sonst bist du nicht versichert

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 20:48



Antwort auf: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Hallo, I ich hatte auch ein sehr schwieriges Arbeitsverhältnis mit einem tierisch cholerischen Chef, der mir das Leben zur Hölle gemacht hat. War monatelang krank geschrieben und auch beim Psychologen. Dieser hat mir auch zur Kündigung geraten. Habe dann mit der Arbeitsagentur gesprochen und meinen Fall geschildert. Da ich nachweislich (!!!) einen guten Grund hatte zur selbstkündigung, habe ich keine Sperre bekommen. Habe das ALG1 dann Gott sei dank nicht benötigt, da ich während der Kündigungsfrist was anderes bekommen habe. Ich verstehe dich total und wünsche dir von Herzen alles gute! Deine Kündigung gilt zum 30.06. Liebe Grüße! Marijana

von marijanam79 am 19.05.2019, 21:41



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit vorzeitig beenden

Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...


Muss ich meine Elternzeit beenden um Mutterschutzlohn zu erhalten

Ich bin aktuell in Elternzeit und nun wieder schwanger. Jetzt war meine Frage ob ich den Mutterschutzlohn automatisch erhalte oder muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um wieder in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Was muss ich beachten das ich einen Lohn erhalte. Vielen Dank im Voraus. M Lg


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Teilzeit in Elternzeit beenden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen. 1. Kann ich wie gewünscht in reine Elternzeit zurück. 2. Wie kann ich verhindern Elternzeit zu verlieren? Hintergrundinformationen: 1 habe 2 Kinder ( *Februar 2020+ *Juni 2021). Für Kind 1 hatte ich zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendet. Für Kind 2 im A...


Wann muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j...


Beenden der Elternzeit

Hallo, kann ich eine nicht begonnene elternzeit zurücknehmen ? ich war bis Dezember 23 in EZ, danach habe ich einen Monat Urlaub genommen (bis 02.02.24) und danach geht meine Elternzeit wieder los. Ab 01.04. würde ich in TZ in EZ wieder arbeiten. Nun frage ich mich, ob ich die Elternzeit zurücknehmen kann, weil sie ja noch nicht begonnen ...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


TZ in EZ beenden und wieder Elternzeit nehmen?

Guten Tag,  momentan arbeite ich ja seit 01.01. Teilzeit in Elternzeit, um das Kindergeld aufzubessern, da Elterngeld plus ja beendet ist. Mein Kind geht voraussichtlich ab September in den Kindergarten. Die Eingewöhnung würde ich gerne selbst mit ihm machen.   Daher meine Frage: Kann ich die Teilzeit in Elternzeit zum 1.9. beenden ...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...