Bin in der 20.ssw und bekomme von meinen FA ein Arbeitsverbot.Bin in einer Fleischerei beschäftigt.Stehe täglich 8 STD. muß mich in die Theke strecken und kisten heben.Haben auch keinen Aufenthaltsraum wo man sich mal ausruhen könnte.Kann der AG das Verbot anfechten?Ist der Fa im Recht?
Mitglied inaktiv - 14.10.2002, 10:54
Antwort auf:
Arbeitsverbot
Liebe,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss.
Grds. entscheidet alleine der FA, ob ein BV ausgesprochen wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2002
Antwort auf:
Arbeitsverbot
Der Arzt muß das Ungeborene schützen.
Ich hatte auch ein Arbeitsverbot,sogar ab der16.SSW!
Der Arbeitgeber kann da nichts machen,muß sogar den vollen Lohn weiterzahlen!!
Genieß`das Arbeitsverbot und freu dich auf dein Kind,es tut euch beiden gut!
Gruß
S.
Mitglied inaktiv - 15.10.2002, 23:54