Guten Abend! Wenn man nach einer Frühgeburt ein zweites Kind bekommt und dieses wieder unter einer Risikoschwangerschaft laufen würde, muß man eine gewisse Zeit dazwischen gearbeitet haben um für die Zeit des Arbeitsverbotes wärdend der SS volles Gehalt vom Arbeitgeber zu bekommen? Und wird das Elterngeld dann auch ab Geburtstag des Kindes ein Jahr rückwirkend berechnet oder ab da wo das Arbeitsverbot ausgesprochen wird? Darüber ist es echt schwer etwas heraus zu bekommen. Von daher hoffe ich es kann mir jemand meine Fragen beantworten oder aus eigener Erfahrung berichten. Danke im Voraus Jessy
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 20:11