Hallo Frau Bader vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft auf meine letzten Fragen. Meine Frauenärztin hat mich nun für weitere 4 Wochen krankgeschrieben und mir kein Beschäftigungsverbot erteilt. Für mich bedeutet dies, dass ich Ende Mai aus der Lohnfortzahlung raus bin. Ich gehe davon aus, dass sich die Krankschreibung noch bis zum Ende der Schwangerschaft hinziehen wird. Wie berechnet sich nun mein Mutterschutzgeld? Ist es richtig, dass hierzu dennoch die letzen 3 Monate herangezogen werden, in denen ich voll gearbeitet habe?(also ohne das verminderte Krankengeld) Wer zahlt die Differenz zwischen Mutterschutzgeld der Krankenkasse und meinem letzten vollen netto. Auch die Krankenkasse oder muss dies der Arbeitgeber trotz Wegfall der Lohnfortzahlung tun? Oder erhalte ich nur 14Euro/Tag von der Krankenkasse und der Rest entfällt? Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar. Lieben Gruß
Mitglied inaktiv - 03.05.2006, 10:36