Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Hallo, ich habe bereits seit der 12 ssw ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Meine Elternzeit ist auf zwei Jahre beantragt. Da meine Tochter 8 Wochen zu früh auf die Welt kam, bekomme ich auch nur 18 Monate Elterngeld. Durch einen groben Behandlungsfehler ( wurde gegen mehrfachen ärztlichen Rat und gegen meinen verbrieften Willen zu einer vaginalen Alleingeburt ohne Schmerzmittel gezwungen) leide ich unter einer unheilbaren Posttraumatischen Belastungsstörung und bin langfristig Arbeitsunfähig. Wo kann ich mich informieren bzw, wo kann ich ab dem 19. Monat Elternzeit Gelder beantragen? Mit freundlichen Grüßen, Jeanette

von Jeanette1987 am 09.02.2016, 12:07



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Hallo, nach Ende der EZ Krankschreibung - und Schmerzensgeld vom Arzt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2016



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

erst mal ist der vater des kindes zuständig für euch beide. ich gehe mal davon aus, dass der abhanden kam. wie wolltest du denn gesunderweise den rest deiner elternzeit finanzieren? sollte das durch tz-arbeit sein, dann musst du dich krank schreiben lassen, dann bekommst du entweder krankengeld(wegen ein und der selben diagnose aber nur 1,5 jahre) oder du musst alg2 beantragen. durch eine therapie wirst du dein trauma sicher überwinden können.

Mitglied inaktiv - 10.02.2016, 11:42



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Es war geplant, dass ich wieder arbeiten gehen kann. Leider habe ich ein UNHEILBARES Trauma durch die Geburt und bin wenns schlecht läuft mein Leben lang Arbeitsunfähig. Die Krankenkasse hat eine Therapie abgelehnt. Dann muss ich wohl Harz 4 beantragen. Danke für die Antwort

von Jeanette1987 am 10.02.2016, 12:42



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Wenn Du nachweisbar arbeitsunfähig bist, bliebe der Weg über Erwerbsunfähigkeitsrente. Sofern Krankengeld auch nicht greift. Hartz4 greift auch nur dann, wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist. ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Hartz4 sondern Sozialhilfe/Sozialgeld. Bestenfalls greift da eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monate. Und wenn es ein grober Behandlungsfehler war, bliebe der Klageweg. Dann würde der Richter entsprechend Schadensgeld usw regeln. Ansonsten bleibt der Vater. Der ist Dir und dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.

Mitglied inaktiv - 10.02.2016, 14:36



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Dann bleibt nur Rente. Spreche das mit Deinem Hausarzt ab. Wenn es das ist was Du in einem anderen Forum hier gepostet hast, dann ist das gewiss nicht unheilbar. Du warst laut eigener Aussage doch auch schon bei zwei Therapeuten ? Hast Du das abgebrochen, dass die Krankenkasse derzeit nichts Neues bewilligt ? Notfalls stationär, das geht teilweise auch mit Kind. Damit Dir geholfen wird.

von Sternenschnuppe am 10.02.2016, 22:52



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

wäre interessant zu wissen, welches unterforum.... ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man unheilbar posttraumatisch belastungsgestört ist, so daß man komplett lebenslang au ist. klagen gegen ärzte....schwierig.

Mitglied inaktiv - 11.02.2016, 12:21



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Hier ist der Link. Hast Du auch per PN :-) https://www.rund-ums-baby.de/geburt/forum/Warum-zeigt-CTG-keine-Wehen-an_42106.htm

von Sternenschnuppe am 11.02.2016, 13:23



Antwort auf: Arbeitsunfähig nach Elternzeit, stehen mir Gelder zu?

Hallo, danke für die vielen Antworten. @ Danyshope: Direkt Hartz 4 hätte mich auch irgendwie gewundert. Der Fall liegt inzwischen dem MDK und der Ärztekammer vor. Wegen einer fehlenden Rechtsschutzversicherung habe ich mich aufgrund der anfallenden Kosten noch nicht zu einem Rechtsanwalt getraut. Wenn mir der grobe Behandlungsfehler bestätigt wird, werde ich den Schritt definitiv machen. Natürlich muss Ihr Vater auch für anfallende Kosten aufkommen :) Aber alles alleine kann er auch nicht auf Dauer stemmen. @NB: Danke für die Antwort, aber das Schmerzensgeld muss doch bestimmt eingeklagt werden? @ Sternenschnuppe: Diagnostiziert hat das bisher keiner. Allerdings kann man oft nach PTBS nicht mehr arbeiten gehen. Da der schreckliche Tag bereits im März ein Jahr zurück liegt, glaube ich inzwischen auch an keine Besserung mehr. Vor allem weil die Symptome sich nicht gebessert haben. Und es liegen natürlich infolgedessen weitere Diagnosen vor, die will ich hier jetzt nicht alle ausbreiten. Die eine Therapeutin ist nur für meine Tochter zuständig und schaut danach, dass wir trotz dieser schrecklichen Geburt eine Bindung aufbauen können. Die Krankenkasse zahlt allerdings max. 30 Sitzungen. Die Hälfte ist inzwischen verbraucht. Die andere Therapeutin ist bei Profamilia und berät. Macht allerdings keine richtigen Therapien. Inzwischen gibt es eine dritte Therapeutin, bei der ich 3 Stunden privat bezahlt habe, da ich es nicht mehr ausgehalten habe. Leider konnte ich mir mehr nicht leisten. In unserem Landkreis gibt es keine freien Plätze und keine Wartelisten. Daher hat meine Psychiaterin mir ein Dringlichkeitsattest für eine private Therapeutin ausgestellt. Diese wurde vom MDK abgelehnt. Das zweite Dringlichkeitsattest liegt dem MDK vor, es kam bisher allerdings keine Antwort. Ich mache mir diesbezüglich auch keine Hoffnungen mehr. Stationär ist der nächste Weg. Ist auch in Beantragung. Allerdings muss ich dort mein Kind abgeben. Und es geht mehrere Wochen/Monate und das gewohnte Umfeld wird meiner Tochter genommen ( Mama, Papa u. Familie ). Mal schauen wie es wird. So, ich hoffe ich habe allen geantwortet :)

von Jeanette1987 am 12.02.2016, 16:42



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