Arbeitssuchend & MU ab dem 01.07.2009 * wer zahlt nach der MU?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitssuchend & MU ab dem 01.07.2009 * wer zahlt nach der MU?

Sehr geehrte Frau Bader, Kurze Frage: Vom wem beziehe ich Geld, nach meinen MU? Vertragsauslauf: 30.06.2009 Am 16.08.2009 ist Stichtag (also, ca. 01.07. MU Beginn) Da ich die erste Zeit mein Kind bertreuen werde, bin ich arbeitsuchend und stehe dem Markt erstmal nicht zur Verfügung! Muss mein Lebensgefährte für uns aufkommen? Vielen lieben Dank & Gruß Xenisa

Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 10:51



Antwort auf: Arbeitssuchend & MU ab dem 01.07.2009 * wer zahlt nach der MU?

Hallo, Sie haben evtl. Anspruch auf staatliche Leistunegn, Hartz IV, wenn der KV keinen Unterhalt leisten kann. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2009



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