Hallo an alle habe mal da eine Frage :
Ab 01.04.2014 wollte ich wieder nach meiner Elternzeit 3 Tage vollzeit arbeiten gehen..habe mich mehrmals mit meinem Arbeitgeber in verbindung gesetzt.. aber er meldet sich nicht.... oder vertröstete mich das er sich meldet...was soll ich nun tun?? Gleich zu einem Anwalt gehen und das Arbeitsverhältnis auflösen (sind immerhin 13 Jahre) oder abwarten bis er sich meldet..mir läuft die zeit davon....
ich denke er will mir einen neuen Arbeitsvertrag aufhalsen was ich aber sicherlich nicht unterschreiben werde
Vielen Dank für Rückinfo
von
mausoleum0
am 25.02.2014, 09:44
Antwort auf:
Arbeitsstelle
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Arbeitsstelle
Was ich noch erwähnen wollte es wird sehr, sehr viel gemobbt... eine Arbeitskollegin nahm sich das letzte jahr das leben.......
bin wirklich am verzweifeln wie ich da wohl rauskomme.. Auch Arbeitsamt mässig... bitte um Hilfe
von
mausoleum0
am 25.02.2014, 09:48
Antwort auf:
Arbeitsstelle
Erscheine am Tag nach Deiner EZ wie vor der EZ pünktlich zur Arbeit.
Das benötigt keine Bestätigung des AG und Du verhältst Dich damit korrekt so der AG nichts anderes angeordnet hat.
Willst Du nur noch TZ arbeiten und nicht wie in Deinem Vertrag VZ? Dann schreibe dies dem AG. Ggf. hast Du ein Anrecht darauf welchem der AG nur unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen kann. Ob er allerdings 3 Tage VZ anbieten muss denke ich nicht. Bei den AZ sollte man sich einigen, das bedeutet aber nicht dass Du dies festlegen kannst. Wenn Du nur TZ machen kannst oder willst, Dein AG dies aber ablehnt, dann bleibt Dir nur zu kündigen.
Und wenn Du da raus willst --> kündigen! Innerhalb der EZ kannst Du unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, zum Ende der EZ sind es 3 Monate, dafür ist es nun zu spät.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 25.02.2014, 09:56
Antwort auf:
Arbeitsstelle
Hallo SEAGLD,
ich bin dort 13 jahre beschäftigt..... hätte ich selbst gekündigt.. hätte ich auch vom Arbeitsamt nix bekommen...
ich habe meinem Chef telefonisch mitgeteilt 3 Tge Vollzeit egal welche tage ..und er sagte mir das er es sich überlegt und mir bescheid gibt....und das es okay wäre ...nur warte ich jetzt auf antwort....... Ich muß keine Vollzeitstelle annehmen lt. Arbeitsamt ... und mein arbeitsplatz hat folgende rbeitszeiten:
Mo-Do: 8-16.15 uhr
Fr. 8-13 uhr
also arbeite ich lediglich 1,5 Tage weniger wie vollzeit....
soll ich ihm diese woche noch zeit geben und dann einen anwalt aufsuchen???
ich denke er überlegt sich wie er mich am besten los bekommt ohne viel zu bezahlen...
Grüße Mausoleum0
von
mausoleum0
am 25.02.2014, 10:16
Antwort auf:
Arbeitsstelle
Ich würde ihm das ganze vor allem schriftlich zukommen lassen.
Mündlich ist ja schön und gut, aber wenn der AG jetzt zickt, dann hast Du keinen Nachweis darüber. Wenn Dein AG dem TZ widerspricht, dann sprich mit dem Arbeitsamt dass es keine Sperre gibt.
Wenn ein AG will, dann schafft er meist auch den TZ Wunsch abzulehnen.
Also ich würde bevor ich zum Anwalt gehe ihm das erst einmal schriftlich zukommen lassen. Das mit dem Anwalt macht letztlich nur Sinn wenn Du trotz Stress mit dem AG dort weiter arbeiten willst.
Aber natürlich steht es Dir frei jederzeit wenn Du es willst zu einem Anwalt zu gehen. Ist immer eine schwere Situation wenn der AG nicht so kooperativ ist wie man möchte.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 25.02.2014, 11:56