Guten Tag Frau Bader,
wenn man im pharmazeutischen Aussendiest tätig ist, bekommt man ja unterschiedliche Gebiete zugeteilt z.B. München - Ulm.
Muß der Arbeitgeber einem dieses Gebiet bis nach der Elternzeit freihalten, oder kann er einem auch Hamburg-Berlin anbieten, da das eigentliche Gebiet wieder besetzt worden ist?
Vielen Dank für die Antwort
Mitglied inaktiv - 22.04.2006, 13:42
Antwort auf:
Arbeitsstelle nach Elternzeit
Hallo,
das kommt auf den Vertrag an, den man geschlossen hat!
Die Arbeitsstelle muss aber vergleichbar sein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2006
Antwort auf:
Arbeitsstelle nach Elternzeit
Dazu muß man wissen:
was steht im Arbeitsvertrag?
Ein bestimmtes Gebiet?
Steht irgendwo anders, daß er in ein anderes Gebiet versetzen kann?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 22.04.2006, 21:25
Antwort auf:
Arbeitsstelle nach Elternzeit
Hallo,
erst mal Danke für die Antwort!
im Vertrag steht das Gebiet. Und nachfolgender Satz: Wir müssen uns aber jetzt schon vorbehalten, diesen Arbeitsbezirk zu einem späteren Termin zu ändern, dass heißt entsprechend der Wettbewerbslage zu erweitern bzw. zu verkleinern.
Darf das Gebiet aber so weit weg sein, dass es nicht Wohnort nah ist, bzw. das eine Wohnortverlagerung notwendig wäre?
Mitglied inaktiv - 23.04.2006, 09:47