Frage: Arbeitsrecht

Mein Mann arbeitet für eine Sicherheitsfirma, installiert Alarmanlagen jeglicher Art. Nun hat er ein Gewerbe angemeldet und möchte einen Online-Shop für Sicherheitstechnik aller Art eröffnen. Muss er dies seinem Arbeitgeber berichten? Wenn ja, darf der Arbeitgeber ihm diese Nebentätigkeit untersagen, da er sozusagen ein Konkurenzunternehmen führen würde? MfG Jasmin

Mitglied inaktiv - 12.11.2003, 21:46



Antwort auf: Arbeitsrecht

Hallo, beides JA. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2003



Antwort auf: Arbeitsrecht

Ich würd zu beidem eindeutig ja sagen... Kann ja wohl nicht sein Ernst sein oder ? Wenn das Nebengewerbe branchenfremd ist, würd ich als Chef ja noch zustimmen.. aber in der gleichen Branche? Womöglich dem Chef noch die Kunden ablaufen?

Mitglied inaktiv - 12.11.2003, 22:14



Antwort auf: Arbeitsrecht

Hallo! Doch der Shop ist sein Ernst. Ich habe hier nur höflich nachgefragt, ob der Arbeitgeber darüber informiert werden muss. Kann ja sein, dass man so etwas nicht melden muss, da es sich um nur einen Online-Shop handelt. Installation wird er nicht anbieten. Da es ja nun Pflicht ist, wird er seinen Chef unterrichten. Wir wollen ja keinen Ärger bekommen. LG Jasmin

Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 12:37



Antwort auf: Arbeitsrecht

ÖHm.. das kam wohl etwas "zickiger" rüber als es gedacht war.. Aber im ernst: Stell dir vor, du bist AG und dein AN macht ein Nebengewerbe, wo er dir Konkurrenz macht.. Würdest du dies für gut heißen?

Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 12:40



Antwort auf: Arbeitsrecht

Nee, würde ich auch nicht so doll finden, darum hab ich ja gefragt, ob er es wissen muss (c: Wenn er nein sagt, müssen wir uns was anderes einfallen lassen. LG Jasmin

Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 13:04



Antwort auf: Arbeitsrecht

gut :o) Drück euch aber trotzdem die daumen :o)

Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 14:49



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