Frage: Arbeitsrecht/Mutterschutzfristen

Hallo! Meine erster Arbeitstag nach EU für meinen Sohn ist der 16.10. am 25.10. beginnt der Mutterschutz für mein zweites Kind. Nun meine Fragen: -Habe ich Anspruch auf die Aufstockung der 13 € der Krankenkasse bis zu Lohn vor der Geburt des ersten Kindes, oder bekomme ich nur die 13 €? -Entstehen mir Nachteile wenn ich Sonderurlaub nehme für die sieben Tage? -Habe ich evtl. sogar Anspruch auf Urlaub, da die Fristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt als Arbeitszeit gerechnet werde? -Wo kann ich die Gesetzlichen Bestimmungen nachlesen? Danke im Voraus tanja667

Mitglied inaktiv - 09.06.2006, 22:07



Antwort auf: Arbeitsrecht/Mutterschutzfristen

Hallo, 1. Volle Leistung AG und KK 2. Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2006



Antwort auf: Arbeitsrecht/Mutterschutzfristen

Du hast Urlaubsanspruch in diesem Jahr für (den vollen!) Okt, Nov und Dez. Den Urlaubsanspruch (innerh. des MuSchu) für 2007 muß der der AG nicht in 2006 gewähren. Arbeit gehen für die paar Tage geht nicht? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.06.2006, 08:16



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