Frage: Arbeitsplatzgarantie

Wie lange hat man eigentlich eine Arbeitsplatzgarantie? Also nicht nur Beschäftigungsgarantie sondern auch auf den Arbeitsplatz?

Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 10:30



Antwort auf: Arbeitsplatzgarantie

Hallo, Murmeline hat recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2005



Antwort auf: Arbeitsplatzgarantie

Antwort auf exakt Deinen alten Arbeitsplatz hast Du meines Wissens nur, wenn Du sofort nach der Elternzeit mit der früheren Stundenzahl die Arbeit wieder antrittst. Nimmst Du darüber hinaus unbezahlten Urlaub oder kommst Du in Teilzeit wieder, kann der Chef Dich umsetzen, soweit ich weiß, und Du hast nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit.

Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 10:43



Antwort auf: Arbeitsplatzgarantie

Murmeline

Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 10:44



Antwort auf: Arbeitsplatzgarantie

Vielen Dank für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 31.08.2005, 13:10