Guten Tag,
ich habe ende Februar meine neue Arbeitsstelle angetreten. Ich arbeite in einer allgem. Ärztlichen Praxis (Arzthelferin). Kurz vor Oster habe ich erfahren das ich Schwanger bin und habe es unverzüglich dem Arbeitgeber berichtet.
Seit dem behandelt er mich wie`DRECK´ , da Schwangerschaft eine für ihn Krankheit sei. Das sogenannte MOBBING habe ich 1 1/2 Wochen ausgehalten und bin eines Tages kurz vor der Arbeit zusammengebrochen. Ich war dann 2 1/2 Wochen krank geschrieben, es kamen noch Schwangerschaftsbeschwerden hinzu.
So, nun ging es von einer Abmahnung zu einer Drohung mit rechtlichen Schritten und dann doch der Brief vom Rechtsanwalt......
Jetzt habe ich das Problem das ich diesen ´ZUSTAND´am Arbeitsplatz nicht mehr aushalte und zunehmend fehler mache. Mein Frauenarzt schreibt mich nicht länger Krank. sogar ein Gespräch mit der Krankenkasse war in dem Sinn positiv, ich solle den Arzt auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen. Dies macht er leider nicht. Was kann ich tun??? Ich kann nicht mehr!!!
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 15:56
Antwort auf:
Arbeitsplatz
Hallo,
suchen Sie sich einen anderen FA und wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, evtl. auch an einen RA (gerne können Sie mir mailen)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2009
Antwort auf:
Arbeitsplatz
Such Dir schnellstmöglich einen anderen Arzt!
Mobbing ist ein Grund für ein Beschäftigungsverbot!
Weshalb hast Du eine Abmahnung bekommen? Und was für ein RA-Brief?
Unmöglich, was manche AG sich erlauben!
LG Jana
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 05:28
Antwort auf:
Arbeitsplatz
Das habe ich versucht meinem Gyn zu erklären......
Abmahnung weil angeblich beide AU´s erst am 4Werktag da waren -> habe aber alles per übergabe einschreiben gemacht doof bin ich ja nicht Chef hat unterschrieben, man kann sich das ja im Internet ausdrucken.
Er versucht alles um mich raus zu bekommen. RA Brief waren nur dumme drohungen zwecks einer kündigung.
Vielen Dank schon mal für deine Antwort ich werde mich nach einem anderen Arzt umschauen.
lg Akira1
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 10:35
Antwort auf:
Arbeitsplatz
Hallo,
ist mein Gyn. dazu verpflichtet wenn ich ihn auf ein Beschäftigungverbot zwecks unerträglichen Mobbing anspreche, mir die Bescheinigung auszustellen????
Wenn ich mich an das Gewerbeaufsichtsamt wende, was kann und soll ich denen genau sagen?
Noch eine Frage, gezetzlich ist es doch festgelegt das eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen beim AG sein muss. Ich habe natürlich am 1.Tag meinen Ausfall telefonisch mittgeteilt. Genauso habe ich es bei den Folgebescheinigungen gemacht. Kann ein AG im Arbeitsvertrag etwas anderes verlangen, z.B. das jene AU am 1. Tag beim AG sein muss????
Ich denke schon das ein RA bald nötig sein wird.
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antworten
Liebe Grüsse
Akira1
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 20:08