Frage: Arbeitsplatz nach Muschufrist

Hallo, ich gehe direkt nach den 8 Wochen wieder arbeiten und meine Frage ist jetzt, ob ich ein Recht auf meinen alten Platz habe? Es sitzt da nämlich eine Neue und ichhabe keinen Bock,dass mein AG mich bei den Rauchern einquartiert. lg

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 09:56



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Muschufrist

Hallo, den alten oder einen vergleichbaren Platz. Je nach Vertrag. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2008



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Muschufrist

Grundsätzlich ja, denn der Mutterschutz ist "nur" ein (kurzes) gesetzliches Arbeitsverbot. Aber: Hätte der Ag auch sonst irgendwann das Recht, Dich umzuquartieren, zu versetzen? Was sagt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag? Danach wird es sich richten... Solltest Du noch Stillen nach dem muSchu würde ich mich sowieso weigern, mit Rauchern in einem Büro zusammen zu arbeiten, das lässt das MuSchuG nicht zu! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 10:06



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Muschufrist

Du hast Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, so wie jede! Arbeitsstättenverordnung § 5 Nichtraucherschutz: "(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirk-sam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." Was der AG daraus macht, ist allerdings leider sehr unterschiedlich. Wenn z.B. viele informelle Besprechungen im Raucherraum laufen, ist man schnell aussen vor...

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 20:43



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