Frage: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes "Problem". Ich bin unbefristet in Vollzeit im ÖD beschäftigt, seit der Geburt meiner Tochter(08.2009) in Elternzeit für eine Jahr. Fristgerecht beantrgat und genehmigt. Da ich leider von Mo-Fr. alleinerziehend bin, habe ich im Mai einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit auf 80% befristet für ein Jahr gestellt, da ich nur so die Kinderbetreuung sichern kann. Bis heute habe ich keine offizielle Antwort erhalten. Eine Kollegin teilte mir nun mit, dass die 80 % wohl durchgehen würden, aber ich ohne darüber informiert zu sein in einen anderen Bereich versetzt werden würde. (Vom Personalbereich in die Buchhaltung). Nun meine Fragen: 1. Keine Antwort des Arbeitgebers bis heute, ist damit der Antrag genehmigt? 2. Ist eine Versetzung ohne Absprache mit mir möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 14.07.2010, 10:34



Antwort auf: Arbeitsplatz nach Elternzeit

Hallo, diese Zugangsfiktion gibt es nur bei TZ nach der EZ. Ob eine Versetzung mòglich ist hàngt vom Vertrag ab Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2010



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