Liebe Frau Bader, ich habe folgende Regelung für den Arbeitsplatz nach der Elternzeit im Kopf, kann aber leider keine Bestätigung finden, stimmt das so: - Arbeiten direkt nach dem Mutterschutz mit der alten Stundenzahl: die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen. - das gleiche gilt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Geburt die Arbeit wieder mit der gleichen Stundenzahl aufnimmt - wenn sie später die Arbeit aufnimmt, hat sie nur anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz Ist das soweit richtig? Wie sieht es aus, wenn ich im ersten Jahr z.B. nach 2 Monaten Elternzeit mit 0 Stunden das restliche erste Jahr bis zu 30 Stunden arbeiten möchte und dannach wieder meine alte Stundenzahl (Vollzeit) habe ich dann Anrecht auf meinen alten Arbeitsplatz? Was ist bei spezialisierten Akademikern ein gleichwertiger Arbeitsplatz? Wäre das bei einem Arzt z.B. wenn eine Chirugin nicht mehr in der Chirugie sondern in der Notfallambulanz eingesetzt würde, bei gleichem Gehalt und gleichen Arbeitszeiten gleichwertig? Oder hat sie ein Recht auf die Chirugie, weil sie sich seit Jahren dort qualifiziert hat? Vielen Dank, Sabine
Mitglied inaktiv - 12.12.2006, 17:17