Hallo Fr. Bader,
ich bin bis zur Geburt meiner Tochter in einen großen Modeunternehmen als Vollzeitkraft im Verkauf tätig gewesen.
Meine Elternzeit endet 27.10.07 und ich habe anfang des Jahre mit meiner Filialleitung abgesprochen,dass ich wieder zurückkomme allerdings nur Stundenweise dh. in der Zeit in der meine Kleine im Kindergarten ist.
Gestern sagte sie,dass sie mir Vormittags leider nichts anbieten kann und ich müßte folglich 3 x die Woche von 15-20h und mindestens 3 Samstage im Monat arbeiten.
Diese Arbeitszeit ist für mich aber völlig unöglich,wegen der Betreuung meiner Tochter.
Ich wüsste gerne welche Rechte ich habe,ob mit eine Abfindung zustehen würde(mehr als 7 Jahre im Unternehmen) und wie wir uns im Guten einigen könnten.
Tut mir Leid,es ich ziemlich lang-doch für mich ist grad alles irgendwie zusamengebrochen...
Herzlichen Dank
Dari
Mitglied inaktiv - 19.07.2007, 20:00
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit-gern an ALLE
Hall0,
am besten gehen Sie den offiziellen Weg u beantragen drei Mo. vorher schriftl. die 30 Std.
Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags), aber der Anzahl der Stunden, es sei denn, der betriebl. Ablauf steht entgegen.
Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert.
Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2007
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit-gern an ALLE
hallo,
dein arbeitsvertrag ist bindend- wenn du ihn nach der elternzeit nciht mehr erfüllen kannst, mußt du kündigen. der ag muß gar nichts- selbst, wenn du anrecht auf teilzeit hast (teilzeit-info.de) ist der ag nicht verpflichtet, dir bestimmte zeiten (z.B. nur zwei tage ganztags oder nur vormittags) zu gewähren.
eine abfindung steht dir nicht zu- der ag könnte dir bei eines ag-seitigen kündigung eine anbieten, damit du keine kündigungsschutzklage einreichst. aber nur, weil du deinen vertrag nicht mehr erfüllen kannst, muß doch der ag nichts zahlen...
wenn du allerdings selbst kündigst, weil sich die arbeitszeiten mit der kindesbetreuung nicht decken, erhältst du in der regel keine sperrzeit bei der arbeitsagentur.
tut mir leid :-(
gruß
Mitglied inaktiv - 19.07.2007, 22:10
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit-gern an ALLE
:o(
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 12:39
Antwort auf:
Arbeitsplatz nach Elternzeit-gern an ALLE
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Hast Du vorher auch Schichtdienst + Sa. gearbeitet? Im Zweifel bist Du ja "nur" verpflichtet, den bestehenden Vertrag zu erfüllen oder die Herabsetzung innerhalb der bestehenden Arbeitszeiten zu verlangen – nicht aber, zusätzliche Schichten abzuleisten. Gruß, Elli
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 13:01